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Art. 30 · ZPP N12 «Alte Bernstrasse II, Rüfenacht»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 65 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, •฀ das Erstellen einer Überbauung mit hoher Wohnqualität, gemeinschaftlichen Anlagen und ausgewogener sozialer Durchmischung, •฀ die Vernetzung der Landschaft, •฀ die gute und konkfliktfreie Einordnung in die Umgebung, •฀ die Gestaltung des Siedlungrandes, •฀ die Ausscheidung von Flächen für öffentliche Zwecke, •฀ die Optimierung von Parkierung und Erschliessung, •฀ die Schaffung von Fuss- und Radwegverbindungen.

2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversor- 63 64 gung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, nicht störendes Kleingewerbe, Gastgewerbe.

3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch min. 0.45, max. 0.6. Anzahl Vollgeschosse: 2 Fassadenhöhe traufseitig max. 7.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig max. 11.00 m.

4Gestaltung: Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.

5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.