Art. 30 · ZPP N12 «Alte Bernstrasse II, Rüfenacht»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 65 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: • die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, • das Erstellen einer Überbauung mit hoher Wohnqualität, gemeinschaftlichen Anlagen und ausgewogener sozialer Durchmischung, • die Vernetzung der Landschaft, • die gute und konkfliktfreie Einordnung in die Umgebung, • die Gestaltung des Siedlungrandes, • die Ausscheidung von Flächen für öffentliche Zwecke, • die Optimierung von Parkierung und Erschliessung, • die Schaffung von Fuss- und Radwegverbindungen.
2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversor- 63 64 gung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, nicht störendes Kleingewerbe, Gastgewerbe.
3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch min. 0.45, max. 0.6. Anzahl Vollgeschosse: 2 Fassadenhöhe traufseitig max. 7.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig max. 11.00 m.
4Gestaltung: Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.