← BZO Wohlen bei Bern · Inhaltsverzeichnis

Art. 41 · Gebäudeabstand

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 28 · Original-PDF

1Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Gebäuden.

2Er entspricht wenigstens der Summe der Grenzabstände.

3Zwischen Bauten, die aufgrund früherer baurechtlicher Vorschriften oder Ausnahmebewilligungen den Grenzabstand nicht einhalten, reduziert sich der Gebäudeabstand um das Mass der Unterschreitung des Grenzabstandes.

4Unbewohnte Nebenbauten haben gegenüber anderen Bauten keinen Gebäudeabstand einzuhalten. kGA kGA

kGA kGA kGA gGA N Fläche A = Fläche B mittlere Abstandslinie (parallel zur Grundstücksgrenze) Fläche B Fläche A kleiner Grenzabstand grosser Grenzabstand kGA gGA 52 53

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.