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Art. 35 · Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 26 · Original-PDF

Prägende Einzelbäume, Baumgruppen und -reihen sowie Alleen sind ökologisch und gestalterisch wertvolle Elemente von Landschaft und Siedlung. Die im Zonenplan bezeichneten Objekte, welche das Landschafts- und/oder Ortsbild besonders prägen, unterstehen dem Schutz der Gemeinde und dürfen nur mit Bewilligung der Gemeindebaubehörde gefällt werden. Gefällte Bäume oder natürliche Abgänge sind an derselben Stelle oder in unmittelbarer Nähe durch gleichwertige standortheimische Arten zu ersetzen. Für Obstgärten ist der Erläuterungsbericht zum Richtplan Landschaft wegleitend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.