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Art. 32 · Sonderstandorte Natur

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 25 · Original-PDF

1Trocken- und Feuchtstandorte sind seltene und ökologisch besonders wertvolle Lebensräume für viele bedrohte Tier- und Pfl anzenarten. In ihnen sind jegliche Eingriffe oder Unterlassungen, die dem Schutzzweck widersprechen, untersagt. Sie müssen durch entsprechende Massnahmen und Verträge langfristig gesichert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.