← BZO Wohlen (AG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Grenz- und Gebäudeabstände; Reduktion

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 34 · Original-PDF

BNO, Grenz- und Gebäudeabstände; Dienstbarkeitsvertrag. verschiebung und ligung erteilt wurde, bedarf der Zustimmung des Gevon Grundstücken, für die eine baurechtliche Bewilmeinderates. Parzellierung von Grundstücken BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 30 _______________________________________________________________________________________________________________________ triebe, Arztpraxen, Bäckereien, Coiffeur, Zum nicht störenden in Wohnquartiere Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Ladenbauten, Geschäfts- und Bürohäuser, Stark störende Betriebe werden der Zum mässig störenden Gewerbe gehören Industriezone mit der Empfindlichkeitsstufe passenden Gewerbe gehören quartierGaststätten, Hotels, Tankstellen, Autowerkbezogene Ladengeschäfte, kleine Bürobeder eidg. Lärmschutzverordnung (LSV). stätten, Schreinereien, etc. Töpferatelier, etc. IV zugeteilt. LSV. werbebetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeits- oder

2Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gegrösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Immissionen verursachen (z.B. Sexshops, Bordelle, wie Läden, Büros und Geschäfte, die keine erheblich Nicht zulässig sind Betriebe, die gewichtige ideelle Öffnungszeiten beschränkt sind und nur vorübergehend

3Betriebe, die ein hohes Mass von quartierfremdem Verkehr verursachen, gelten als stark störend.

1Als nicht störende Gewerbe gelten in Wohnquartiere passende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr Massagesalons usw). Wohnen entstehen. auftreten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.