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Art. 43 · Grenzabstand, Mehrlängenzuschlag

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 40 · Original-PDF

Mehrlängenzuschlag Grenzabstand, BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 36 _______________________________________________________________________________________________________________________ minimalen Schutzabstände zwischen abstände. Gemäss § 20 Abs. 4 ABauV Gegenüber Mehrfamilienhäusern ist der Brandschutz erhältlich, aus der u.a. die Zu beachten sind das Brandschutzgesetz (siehe BauV, Anhang 3) gelten Gebäude bauungen wie Reihenhäuser gehören nicht eine Vollzugshilfe für den allgemeinen gauischen Versicherungsamt in Aarau ist Gebäudeabstand einzuhalten. Zulässig ist nur die ungleiche Verteilung der Grenzmit vier und mehr Wohneinheiten als Mehrund die Brandschutzverordnung. Beim Aarfamilienhäuser. EinfamilienhausüberFeuerpolizeiliche Anforderungen: Gebäuden ersichtlich sind. dazu. und die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Der sofern die Wohnhygiene, die Zufahrtsverhältnisse und

1Grenz- und Gebäudeabstände können mit einem Dienstbarkeitsvertrag reduziert oder aufgehoben wernicht aber der Gebäudeabstand eingehalten werden,

2Für einen Neubau muss gegenüber bestehenden Bauten lediglich der vorgeschriebene Grenzabstand den, sofern die Wohnhygiene, die Zufahrtsverhältnisse

3Der Gemeinderat kann zur Beurteilung der Wohnhygiene einen Besonnungsnachweis verlangen. Vertrag ist mit dem Baugesuch einzureichen. die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.