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Art. 47 · Grosser Grenzabstand
BZO Baureglement Wittenbach · S. 24 · Original-PDF
Wo ein grosser und ein kleiner Grenzabstand vorgeschrieben sind, ist der grosse Grenzabstand je nach Hauptwohnseite nach Süden oder Westen einzuhalten.
Vollgeschosse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.