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Art. 45 · Baukontrolle
BZO Baureglement Wittenbach · S. 23 · Original-PDF
Der Bauverwaltung sind unaufgefordert und rechtzeitig die in der Baubewilligung bezeichneten Baustadien anzuzeigen.
Die Baukontrolle durch die Bauverwaltung erfolgt in der Regel innert drei Arbeitstagen. Beanstandungen werden dem Bauherrn oder der verantwortlichen Bauleitung unverzüglich mitgeteilt. Nach Behebung der gerügten Mängel ist zum Zwecke der Nachkontrolle erneut eine Anzeige zu machen.
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F. Begriffsbestimmungen
Baumassenziffer
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.