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Art. 4 · Information der Bevölkerung
BZO Baureglement Wittenbach · S. 7 · Original-PDF
Der Gemeinderat informiert bei wichtigen Planungsarbeiten von allgemeinem Interesse die Bevölkerung frühzeitig über Ziele und Ablauf der Planung.
Pläne nach diesem Reglement sind öffentlich.
Für die Lage der Zonengrenzen ist der Zonenplan im Massstab 1:2'000 (Teil 1: Siedlung) und 1:5'000 (Teil 2: Landschaft) verbindlich. Er kann im Original bei der Bauverwaltung eingesehen werden.
Kosten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.