Art. 15 · Mehrausnützung
BZO Baureglement Wittenbach · S. 11 · Original-PDF
Zur Erreichung eines besseren Projektes kann durch einen Überbauungsoder Gestaltungsplan für ein zusammenhängend projektiertes und zweckmässig abgegrenztes Gebiet eine Mehrnutzung (Bonus) bis 10 % des zonengemässen Grundnutzungsmasses in Aussicht gestellt werden. Weist das Grundstück eine gut überbaubare Form, Grösse und Topographie auf, ist es besonnungsmässig günstig exponiert und lässt es eine hohe Sied-
6Fassung gemäss Nachtrag vom 8. Juni 2016
–11 - lungsqualität erwarten, kann der maximale Bonus in Anwendung kommen.
Werden vom Grundeigentümer besondere Anstrengungen zur Erreichung einer sehr hohen Siedlungsqualität geleistet, wie Durchführung eines Wettbewerbes oder Erteilung eines Studienauftrages an mehrere Architekten, kann der Bonus bis auf 25 % erhöht werden, wenn die Projektierung des Bauvorhabens durch den ausgewählten Projektverfasser sichergestellt ist. Die Behörde ist an der Evaluation der Projekte zu beteiligen.
Die in Aussicht gestellte Mehrnutzung wird im Baubewilligungsverfahren gewährt, wenn die Qualität des Bauprojektes den ursprünglichen Erwartungen entspricht und die jeweils anwendbaren folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung; - Wohnkomfort und Wohnqualität; - sichere und attraktive Führung der Fussgänger; - Nutzbarkeit und Gestaltung der Freiflächen; - platzsparende, nichtstörende Anordnung der Autoabstellplätze; - Sicherung gebietsbezogener öffentlicher Infrastrukturanlagen; - ökologischer Beitrag.
Die Mehrausnützung wird nur für ein bestimmtes Projekt und unter der Bedingung gewährt, dass die Ausführung des Gesamtprojektes gesichert ist.
Offene Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.