← BZO Wittenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 13 · Landwirtschaftszone
BZO Baureglement Wittenbach · S. 11 · Original-PDF
Der Grenzabstand beträgt 4.0 m. Wohnbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 7.5 m; Ökonomiebauten von 10.0 m nicht überschreiten. Weilerzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.