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Art. 13 · Landwirtschaftszone

BZO Baureglement Wittenbach · S. 11 · Original-PDF

Der Grenzabstand beträgt 4.0 m. Wohnbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 7.5 m; Ökonomiebauten von 10.0 m nicht überschreiten. Weilerzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.