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Art. 63 · Zulässigkeit und Mindestfläche
BZO Winterthur · S. 26 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewer beerleichterung sowie den Zentrumszonen Z3 und Z4 zulässig, ausgenom men in der Wohnzone W2 / 1,0.
2Die Arealfläche muss in den zweigeschossigen Wohnzonen mindestens 3000 m², in allen übrigen Zonen mindestens 6000 m² umfassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.