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Art. 48 · Zonenzweck

BZO Winterthur · S. 20 · Original-PDF

1In den Zentrumszonen mit Gestaltungsplanpflicht sollen neue, städtebau­ lich und architektonisch gut gestaltete und funktionsfähige Teilzentren ge­ schaffen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.