← BZO Winkel · Inhaltsverzeichnis

Art. 9 · Freihaltezone F

BZO Winkel · S. 16 · Original-PDF

9 Einrichtungen für erneuerbare Energien sind gestattet, dabei darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.

10Bei besonders guter Gestaltung kann für die Belichtung der Dachgeschosse von herkömmlich gestalteten Dachaufbauten oder Dachflächenfenstern abgewichen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.