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Art. 6.2.4 · Bauweise
BZO Winkel · S. 26 · Original-PDF
6.2.4 Bauweise
Die geschlossene Bauweise ist für maximal zwei zusammengebaute Wohnhäuser im Rahmen der maximal zulässigen Gesamtlänge gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.