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Art. 5.3 · Nutzweise
BZO Winkel · S. 5 · Original-PDF
5.3 Nutzweise 5.3 Nutzweise
Es gelten die Nutzungsvorschriften für Wohnzonen gemäss § 52 PBG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.