Art. 41 · Um- und Ersatzbauten
BZO Winkel · S. 41 · Original-PDF
41 Anhang 1
zu Ziffer 4.8
Untergeschosse (Freilegung) § 293 PBG Gewachsener Boden § 5 ABV Gestaltung § 238 PBG Böschungen sind Betonmauern vorzuziehen. Bestehende Pflästerungen und Naturbeläge sind zu erhalten. Neue Beläge sind nach Möglichkeit ebenfalls in dieser Art auszuführen. Die Umgebung der Bauten, namentlich die Vorgärten und Grünflächen zwischen den einzelnen Gebäudegruppen sowie markante Einzelbäume oder Baumgruppen, sind für ein intaktes Ortsbild besonderes wichtig. Daher ist der Umgebungsgestaltung besondere Beachtung zu schenken.
zu Ziffer 4.10
Gestaltung § 238 PBG
zu Ziffer 4.12
Bewilligungspflicht § 309 PBG
§ 1 BVV Abbruchbewilligung für
Gebäude in Kernzonen § 309 lit. c) PBG Unterhaltspflicht von
Bauten und Anlagen § 228 PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.