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Art. 41 · Um- und Ersatzbauten

BZO Winkel · S. 41 · Original-PDF

41 Anhang 1

zu Ziffer 4.8

 Untergeschosse (Freilegung) § 293 PBG  Gewachsener Boden § 5 ABV  Gestaltung § 238 PBG Böschungen sind Betonmauern vorzuziehen. Bestehende Pflästerungen und Naturbeläge sind zu erhalten. Neue Beläge sind nach Möglichkeit ebenfalls in dieser Art auszuführen. Die Umgebung der Bauten, namentlich die Vorgärten und Grünflächen zwischen den einzelnen Gebäudegruppen sowie markante Einzelbäume oder Baumgruppen, sind für ein intaktes Ortsbild besonderes wichtig. Daher ist der Umgebungsgestaltung besondere Beachtung zu schenken.

zu Ziffer 4.10

 Gestaltung § 238 PBG

zu Ziffer 4.12

 Bewilligungspflicht § 309 PBG

§ 1 BVV  Abbruchbewilligung für

Gebäude in Kernzonen § 309 lit. c) PBG  Unterhaltspflicht von

Bauten und Anlagen § 228 PBG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.