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Art. 33 · 10.1.10 Abstand unterirdischer Bauten
BZO Winkel · S. 7 · Original-PDF
33 33 33 10.1.10 Abstand unterirdischer Bauten an Strassen, Wegen und Plätzen ohne Baulinien 33 Gemeinde Winkel
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.