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Art. 10.4 · Einschränkungen der Nutzweise

BZO Winkel · S. 34 · Original-PDF

10.4 Einschränkung der Nutzweise

Sexgewerbliche Salons oder vergleichbare Einrichtungen sind in allen Zonen nicht gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.