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Art. 39 · Naturschutzzone im Wald

BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 39 · Original-PDF

39 3.6 Zonen gemäss Art. 18 RPG

§ 48

1Die Spezialzone Mülimatt SM dient Erholungs- und Freizeitnutzungen sowie dem ökologischen Ausgleich. Spezialzone Mülimatt

2Es sind Erholungs- und Parkanlagen, artenreiche extensive Wiesen, öffentliche Wege für Velos und Fussgänger sowie weitere Nutzungen im Rahmen des ökologischen Ausgleichs zulässig. Das naturnahe Aareufer und die Ufervegetation sind so weit möglich zu erhalten und zu verbessern. Die Zufahrt zur militärischen Übersetzstelle bleibt gewährleistet.

3Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen richtet sich nach Art. 24 RPG. Vereinzelte Bauten für Spiel und Aufenthalt können zugelassen werden.

4Die Zuordnung und Ausgestaltung einzelner Nutzungen sind sorgfältig in die Umgebung einzupassen und haben hohen qualitativen Anforderungen zu genügen.

§ 49

1Die Spezialzone Waffenplatz-Anlagen dient der militärischen Nutzung und der Naherholung der Bevölkerung in Abstimmung mit der militärischen Nutzung und den Naturwerten. Die verschiedenen Interessen sind aufeinander abzustimmen. Spezialzone WaffenplatzAnlagen

2Bauten und Anlagen richten sich nach Art. 24 RPG. Bei der Standortwahl und der Gestaltung der temporären Bauten sind insbesondere die landschaftliche Empfindlichkeit des Areals und deren Umgebung einzubeziehen.

3Im schraffierten Bereich ist im Herbst jeweils eine temporäre Gewerbeausstellung erlaubt. Für die Gewerbeausstellung ist mit jedem Baugesuch ein Betriebs- und Nutzungskonzept einzureichen. Beim Auf- und beim Abbau bzw. beim Betrieb sind auf die umliegenden Naturwerte Rücksicht zu nehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.