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Art. 19 · Erneuerungszone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 19 · Original-PDF

19 Verkauf und Gastronomie. Einkaufszentren und Fachmärkte sind in den Wohn- und Arbeitszonen ausgeschlossen. Verkaufsnutzungen dürfen eine Nettoladenfläche von maximal 300 m2 pro Betrieb aufweisen. Bei bestehenden Betrieben darf die Nettoladenfläche einmalig um maximal 20% erweitert werden.

3An der Bauzonengrenze im Gebiet der Spinnerei beträgt der Grenzabstand gegenüber dem Kulturland mindestens 10 m. Dieser Streifen ist als Übergang zum Kulturland mit einheimischen Pflanzen und Sträuchern zu bepflanzen.

§ 18

1Die Wohnzonen W2, W3 und W4 dienen Wohnnutzungen. Nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind zugelassen. Wohnzonen

2Die Zonen W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Zusammengebaute Einfamilienhäuser oder andere Bauten sind zulässig, sofern gesamthaft mindestens drei Wohneinheiten geschaffen werden. Bei bestehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern ist eine Erweiterung über den Besitzstand hinaus zulässig, wenn dadurch eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird. 3

§ 19

1Die Erneuerungszone dient der baulichen Erneuerung, Erweiterung und Nachverdichtung bestehender Gesamtüberbauungen. Erneuerungszone

2Zulässig sind Wohn- und Verkaufsnutzungen, Gastronomie, nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Bauten und Anlagen. Verkaufsnutzungen dürfen eine Nettoladenfläche von maximal 300 m2 pro Betrieb aufweisen.

3Der Gemeinderat legt die Einzelheiten der Erneuerung der Überbauung (Bebauungsstruktur, Freiraum, Erschliessung, Etappierung, ökologischer Ausgleich, Vernetzung, Wärmeenergieversorgung gestützt auf § 14 Abs. 3 EnergieG etc.) unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen in einem Gestaltungsplan fest.

3Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung § 18 Abs. 2 BNO, in Kraft seit 6. Mai 2021

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.