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Art. 68 · Durchgrünung, ökologischer Ausgleich
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 31 · Original-PDF
Zur Eingliederung von neuen Bauten kann der Stadtrat vom Gesuchsteller ein verbindliches Begrünungskonzept verlangen. Die Begrünung hat mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu erfolgen. Der Stadtrat kann gestützt auf einen Richtplan auch unabhängig von einem Baubewilligungsverfahren besondere Begrünungsvorschriften erlassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.