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Art. 10 · b) Gestaltungsplan

BZO Baureglement Wil SG · S. 6 · Original-PDF

1Bei einem Gestaltungsplan nach Art. 28 BauG ist eine Durchmischung von Nutzungen zulässig, sofern Zweck und Charakter der betreffenden Zone grundsätzlich gewahrt bleiben.

2Im Übrigen gelten mindestens die Voraussetzungen gemäss Art. 9 Abs. 3.

2. Zoneneinteilung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.