Art. 49 · Arealüberbauung
BZO Wiesendangen · S. 17 · Original-PDF
Areal überbauung
1Arealüberbauungen sind in den Wohnzonen zulässig. Die Arealfläche muss eine anrechenbare Grundstücksfläche von mindestens 3000 m² umfassen.
2Die Baumassenziffer darf gegenüber der Regelüberbauung um maximal einen Zehntel erhöht werden.
3Die zonengemässen Grenz- und Gebäudeabstände können im Innern des Areals bis auf das kantonalrechtliche Mindestmass reduziert werden.
4Von der zonengemässen Beschränkung der Gebäudelänge kann abgewichen werden.
5Wird der Ausnützungsbonus gemäss Abs. 2 ganz oder teilweise beansprucht, müssen Gebäude mindestens den Anforderungen des Minergie-P-Standards oder eines gleichwertigen Standards entsprechen. Bei Arealüberbauungen, die bereits überbaute Grundstücke umfassen, sind diese Anforderungen bezüglich der bestehenden Bauten zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. 17 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Wiesendangen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.