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Art. 33 · Grundmasse

BZO Wiesendangen · S. 14 · Original-PDF

1In der Zone für öffentliche Bauten darf die Fassadenhöhe maximal 11.4 m betragen.

2Bezüglich Grenzabstände gegenüber Grundstücken in einer Wohnzone gelten die Vorschriften der jeweils angrenzenden Zone bis auf eine Tiefe von 12 m ab Zonengrenze. E Erholungszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.