← BZO Wiesendangen · Inhaltsverzeichnis

Art. 32 · Nutzweise Industriezone I/8.0

BZO Wiesendangen · S. 14 · Original-PDF

1In der Industriezone zugelassen sind:

–Industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion;

–Betriebs- und unternehmenszugehörige Verwaltungs-, Forschungs-, Verkaufs- und technische Räume;

–Quartier- und bahnhofbezogene Verkaufsflächen bis max. 500 m².

2Zulässig sind nicht, mässig und stark störende Betriebe. Nicht zulässig sind stark verkehrserzeugende Nutzungen (verkehrsintensive Einrichtungen) sowie Wohnnutzungen. D Zone für öffentliche Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.