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Art. 29 · Zone W1/1.3

BZO Wiesendangen · S. 13 · Original-PDF

1In der Zone W1/1.3 dürfen höchstens zwei Gebäude bis zur maximalen Gebäudelänge zusammengebaut werden. Pro Gebäude ist der Einbau einer zweiten kleinen Wohnung zulässig. Der Quartiercharakter muss gewahrt bleiben.

2Die Hauptfirstrichtung ist parallel zum Hang anzuordnen. C Industrie- und Gewerbezone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.