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Art. 27 · Umgebungsgestaltung
BZO Wettswil am Albis · S. 10 · Original-PDF
1Am gewachsenen Boden sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen. 10
2Stützmauern sind in Höhe und Länge auf ein Minimum zu beschränken.
3Durch Abgrabungen oder Auffüllungen darf das bestehende Terrain um höchstens 2 m verändert werden. Böschungen müssen sich gut in die bestehende Topographie einfügen.
4Auf Gitterrost anfälliger Wacholder (Juniperus) ist nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.