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Art. 23 · Pflicht zum Gestaltungsplan
BZO Wettswil am Albis · S. 10 · Original-PDF
1In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten darf nur aufgrund eines Gestaltungsplanes gebaut werden.
2Der Gemeinderat bestimmt von Fall zu Fall den Perimeter des Gestaltungsplanes.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.