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Art. 22b · Erholungszone Moos

BZO Wettswil am Albis · S. 9 · Original-PDF

1Die Erholungszone Moos ist für Sport- und Freizeitanlagen bestimmt. Wohnungen sind nicht zulässig.

2Hochbauten (Garderoben, Räume für Pflege und Unterhalt, Aufenthaltsräume mit Restaurant für Sporttreibende und Zuschauende etc.) sind zulässig, soweit sie für den Zonenzweck erforderlich sind. Die überbaute Fläche darf max. 1'000 m2 betragen, die grösste Höhe max. 6.5 m.

3Die nicht für Sport und Freizeit unmittelbar benötigten Flächen sind als ökologische Ausgleichsflächen naturnah zu gestalten.

4Der Verlust an Fruchtfolgefläche ist, soweit dies technisch realisierbar und finanziell verhältnismässig ist, bestmöglich zu kompensieren. Details werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Fachstellen festgelegt.

5Bei Wegfall der Nutzungen sind wieder Böden mit standorttypischer Fruchtbarkeit herzurichten.

6Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV. 9 3. Besondere Institute

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.