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Art. 56 · Seglerschutz

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 56 · Original-PDF

Rechtliche Grundlagen für den Seglerschutz bilden das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, JSG sowie das Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes, NHG. Seglerschutz Bei Umbauten, Renovationen sowie Ersatzbauten ist den vorhandenen Nistplätzen von Schwalben und Seglern Beachtung zu schenken. Details sind vor Einreichung des Baugesuches frühzeitig bei der Bau- und Planungsabteilung anzufordern. Praktische Informationen zum Seglerschutz im Zusammenhang mit Baufragen bieten folgende Publikationen:

–Nistplätze für Mauer- und Alpensegler», 2016, zweite überarbeitete Auflage; Bezug bei Vogelwarte Sempach (www.vogelwarte.ch)

–Merkblätter für den Seglerschutz; Bezug bei Birdlife Schweiz (www.birdlife.ch) 14252_05A_210607_BNO.doc

56 Hinweise

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

7 VOLLZUG UND VERFAHREN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.