Art. 52 · Dachgestaltung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 45 · Original-PDF
Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet. 14252_05A_210607_BNO.doc
45 Hinweise
Bau- und Nutzungsordnung (BNO) § 52 Die Bau- und Planungsabteilung empfiehlt bei grösseren Bauvorhaben die extensive Begrünung von Flachdächern. Zu beachten sind insbesondere:
–Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) der Gemeinde Wettingen, insbesondere Versickerungsplan 1:5’000
–Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt: Kapitel 14 des Ordners «Siedlungsentwässerung»: Versickerung im Liegenschaftsbereich Siehe auch Hinweis zu § 47 Abs. 2 (Versickerung) Zu § 53 Abs. 1 (Aussenraumgestaltung):
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.