Art. 42 · Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 46 · Original-PDF
Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume
1Für Neubauten gelten nachstehende Masse: Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume:
–Raumhöhe:
–Vollgeschoss mind. 2.30 m
–Dachgeschoss mind. 2.30 m auf mind. 5 m2 Fläche
–Fensterfläche: 1/10 der Bodenfläche
Nebenräume in Mehrfamilienhäusern:
–Abstellraum (abschliessbar) pro Wohnung:
–mind. 4 m2
–Anordnung im Estrich oder auf demselben Geschoss wie die Wohnung
–bei Gebäuden mit Attikageschoss: Anordnung im Keller oder auf demselben Geschoss wie die Wohnung
–Keller (abschliessbar):
–für eine 1-Zimmer-Wohnung: mind. 4 m2
–für jedes weitere Zimmer: 2 m2 zusätzlich
2Nebenräume in Vollgeschossen von mehr als 8 m2 Abstellfläche gelten nicht als Abstellräume im Sinne dieses Paragrafen.
3Die Wohnungen haben ausreichende und gut benützbare Garten-, Terrassen- oder Balkonflächen aufzuweisen (ausgenommen Klein- und Dachwohnungen).
4Der Gemeinderat kann Abweichungen bewilligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.