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Art. 26bis · Gewässerraumzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 33 · Original-PDF

Gewässerraumzone

1Die Gewässerraumzone (GR) ist der Grundnutzungszone überlagert.

2Innerhalb der Gewässerraumzone richtet sich die Zulässigkeit von Bauten, Anlagen und Nutzungen nach den Bestimmungen des Bundesrechts, insbesondere nach Art. 41c GSchV.

3.5 Einzelobjekte mit Meldepflicht Zu § 27 (Kultur- und Naturobjekte mit Meldepflicht):

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.