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Art. 39

BZO Weiningen · S. 21 · Original-PDF

1. Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften.

2. Gegenüber Nachbargrundstücken gelten die Abstände gemäss Art. 17, zuzüglich 1 m für ein zusätzliches Vollgeschoss gemäss nachstehendem Punkt 4.

3. Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht.

4. Im Ortsteil Fahrweid kann die zonengemässe Vollgeschosszahl um max. ein weiteres Vollgeschoss erhöht werden.

5. Die maximale Ausnützungsziffer kann um einen Zehntel des zonengemässen Grundmasses erhöht werden.

Energieanforderungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.