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Art. 287 · und überdies nur, wenn der betreffende Nachbar zustimmt

BZO Weiningen · S. 24 · Original-PDF

PBG und überdies nur, wenn der betreffende Nachbar zustimmt.

Kleinbauten und Anbauten Art. 49

1. Für Kleinbauten und Anbauten gemäss § 2a ABV gilt ein Grenzabstand von mindestens 1.5 m, sofern die zugehörige Fassade nicht mehr als 1/4 der nachbarlichen Grenze beansprucht.

2. Der Grenzbau ist mit Zustimmung des Nachbarn zulässig.

23 Bau- und Zonenordnung

Abstellplätze Motorfahrzeuge

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.