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Art. 72 · Zustandigkeiten

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 29 · Original-PDF

Der Gemeinderat ist Baubewilligungsbehorde fOr:

a)Neubauten und Wiederaufbauten

b)Gestaltungsplane

c)An-, Urn- und Ausbauten, sofern Einsprachen zu behandeln sind; - Ausnahmebewilligungen erforderlich sind. 2 Die Hochbaukommission ist Baubewilligungsbehtirde fOr aile anderen Bauvorhaben, so insbesondere fiir An-, Urn- und Ausbauten sowie Nebenbauten und Anlagen auf bereits teilweise uberbauten Grundstucken, sofern nicht eine der Ausnahmen von Art. 72 Abs. 1 lit. c zur Anwendung gelangt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.