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Art. 66 · Reservegebiet
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 27 · Original-PDF
Das Reservegebiet bezeichnet im Sinne einer Richtplanfestsetzung jene Gebiete, die fOr eine langfristige raumliche Entwicklung bestimmt sind. Deren Nutzung wird bei Bedarf durch ein ordentliches Einzonungsverfahren erlassen. 2 Bis zum Erlass einer Nutzungszone gelten fOr das Reservegebiet die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.