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Art. 49 · In der Zone fur gewerblichen Gartenbau sind Bauten und Anlagen zulassig, soweit …

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 18 · Original-PDF

In der Zone fur gewerblichen Gartenbau sind Bauten und Anlagen zulassig, soweit die gartenbauliche Nutzung sie erfordert. Zone fOr gewerblichen Gartenbau 2 In der Zone sind fur die gartenbauliche Nutzung bodenabhangige und bodenunabhangige eingeschossige Treibhauser zugelassen. Wohnungen sind nur fOr das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal und fOr Betriebsinhaber gestattet. 3 BezOglich Grenzabstande gelten die kantonalen Vorschriften. Gegenuber angrenzenden Wohnzonen gelten die Abstandsvorschriften der entsprechenden Zone.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.