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Art. 24 · Heizungen im Freien

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 8 · Original-PDF

Der Bau neuer sowie der Ersatz und die iinderung bestehender Heizungen im Freien (Terrassen, Rampen, Rinnen, Sitzplatze usw.) ist nur zulassig, wenn sie ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwarme betrieben werden. Heizungen im Freien Bei Rampenheizungen ist der Nachweis zu erbringen, dass sowohl eine Oberdachung wie auch eine geringere Steigung baulich nicht m6glich und eine Schneeraumung nicht ausfuhrbar ist. 2 Der Bau neuer sowie der Ersatz und die wesentliche iinderung der technischen Einrichtungen bestehender beheizter Freiluftbader mit einem Inhalt von mehr als 30 m3 unterstehen der Bewilligungspflicht. Die Beheizung eines Freiluftbades hat ausschliesslich mit erneuerbarer Energie (Sonnenenergie, Holzenergie, Geothermie) oder nicht anders nutzbarer Abwarme zu erfolgen. X:\RP\512 Wangen\03 Ortsplanung\\3 aktue!les Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes Einreichen Juli 2014\Baureglement.doc Seite 8 von 33 G. Bauweise, Stellung und Dimension der Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.