Art. 37 · Schutzzone Waldrand
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 17 · Original-PDF
Sch-W
1Nutzung Die Schutzzone Waldrand ist einer anderen Nutzungszone überlagert. Zulässig ist eine naturnahe Garten- oder landwirtschaftliche Nutzung, welche einen naturnahen Übergang vom Wald zum Siedlungsgebiet sicher stellt. Nicht zulässig sind Bauten, bauliche Anlagen und Terrainveränderungen.
2Baumasse In Bauzonen kann die Hälfte der Ausnützungsziffer auf der angrenzenden Restparzelle realisiert werden.
3Einfriedungen Als Einfriedungen sind gestattet: − max. 1.00 m hohe Naturhecken resp. offene Holzzäune; − max. 60 cm hohe Natursteinmauern. In einem Bereich von 6 m parallel zum Waldrand sind keine Einfriedungen gestattet.
4Hinweis Im weiteren gelten die Bestimmungen der Verordnung über den Waldabstand, insb. § 3. Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 15
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.