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Art. 9.1.1 · Im Aussichtsschutzbereich Holzacker / Beetli dürfen die Gebäude- und Firsthöhen …

BZO Wallisellen · S. 18 · Original-PDF

9.1.1 Im Aussichtsschutzbereich Holzacker / Beetli dürfen die Gebäude- und Firsthöhen sowie Bepflanzungen, ausgenommen einzelne hochstämmige Bäume, die Höhenkote von 489 m ü. M. nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.