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Art. 8.7.2 · Bei Geschäftshäusern sind genügend grosse, gut zugängliche, gedeckte …
BZO Wallisellen · S. 17 · Original-PDF
8.7.2 Bei Geschäftshäusern sind genügend grosse, gut zugängliche, gedeckte Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.