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Art. 8.10 · Spiel- und Ruheflächen

BZO Wallisellen · S. 17 · Original-PDF

8.10 Spiel- und Ruheflächen Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind genügend Spielund Ruheflächen vorzusehen. Sie sind an besonnter Lage und so gut als möglich abseits vom Verkehr anzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.