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Art. 7 · Erholungszone

BZO Wallisellen · S. 22 · Original-PDF

7 EINGANGSGESCHOSS 1Längs der Neugut-, Bahnhof- und Schwarzackerstrasse ist die Höhenlage der Eingangsgeschosse so anzusetzen, dass der strassenseitige (Haupt-)Zugang ohne Stufen erfolgen kann. 2Das Eingangsgeschoss muss im Bereich, in dem keine Wohnnutzung zulässig ist, eine Bruttogeschosshöhe von mindestens 4.0 m (OK-OK) aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.