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Art. 4.4.2 · Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlänge …
BZO Wallisellen · S. 12 · Original-PDF
4.4.2 Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlänge werden Fassadenlängen von Hauptgebäuden, deren Gebäudeabstand 7.0 m unterschreitet, zusammengerechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.