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Art. 3.5.1 · Die Nichtwohnnutzung darf höchstens 2/3 der Gesamtnutzfläche betragen

BZO Wallisellen · S. 10 · Original-PDF

3.5.1 Die Nichtwohnnutzung darf höchstens 2/3 der Gesamtnutzfläche betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.