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Art. 2.2.2 · Die Aufteilung der Nutzung, auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse, ist innerhalb …

BZO Wallisellen · S. 8 · Original-PDF

2.2.2 Die Aufteilung der Nutzung, auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse, ist innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsthöhe frei.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.