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Art. 14 · Parkierung
BZO Wallisellen · S. 23 · Original-PDF
14 PARKIERUNG 1Oberirdische Parkplätze sind nur für Besucher und Kunden zulässig. 2Die übrigen Parkplätze sind in Tiefgaragen zweckmässig zusammenzufassen. Es sind verkehrstechnisch einwandfreie Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.