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Art. 48 · Übergangsregelung
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 28 · Original-PDF
1Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Baureglements nicht rechtskräftig erledigten Baugesuche sowie andere bewilligungspflichtige Massnahmen unterliegen den Bestimmungen dieses Baureglements.
2Mit der Genehmigung des neuen Baureglements werden das bisherige Reglement vom 23. Januar 2004 sowie die Änderungen vom 28. Juni 2004, vom 8. November 2006 und vom 3. Dezember 2007 aufgehoben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.